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Rückgriff mangels Zählung

См. также в других словарях:

  • mangels Zahlung — ⇡ Rückgriff …   Lexikon der Economics

  • Rückgriff — Regress; Inanspruchnahme eines Dritten wegen bestimmter Forderungen. I. Allgemein:R. nimmt: 1. Wer auf ⇡ Schadenersatz in Anspruch genommen worden ist und nunmehr von einem Dritten Ersatz des von ihm zum Zweck des Schadensersatzes Geleisteten… …   Lexikon der Economics

  • ISE-Verfahren — Durch die Einführung des imagegestützten Scheckeinzugsverfahren (ISE Verfahren) durch die Deutsche Bundesbank in Verbindung mit der deutschen Kreditwirtschaft, zum 3. September 2007, soll das Scheckeinzugsverfahren modernisiert und vereinfacht… …   Deutsch Wikipedia

  • Imagegestützter Scheckeinzug — Durch die Einführung des imagegestützten Scheckeinzugsverfahren (ISE Verfahren) durch die Deutsche Bundesbank in Verbindung mit der deutschen Kreditwirtschaft, zum 3. September 2007, soll das Scheckeinzugsverfahren modernisiert und vereinfacht… …   Deutsch Wikipedia

  • Wechsel — I. Begriff:Urkunde, die die unbedingte Anweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, eine bestimmte Geldsummen an eine im W. genannte Person oder deren Order zu zahlen. Die Urkunde muss im Text als W. bezeichnet sein und gilt kraft Gesetzes …   Lexikon der Economics

  • Wechsel — Austausch; Übergang; Wandel; Wandlung; Transition; Umbruch; Zu und Abgang; Fluktuation; Trassierung; Ziehung; Tratte * * * Wech|sel [ vɛksl̩] …   Universal-Lexikon

  • Ehreneintritt — 1. Begriff: Das wechselrechtliche Eintreten für einen notleidenden Wechsel, um ⇡ Rückgriff, bes. mangels Annahme oder mangels Zahlung, zu vermeiden (Art. 55 ff. WG). E. erfolgt zu Gunsten eines bestimmten Rückgriffsschuldners, und zwar durch die… …   Lexikon der Economics

  • Wechselprotest — Der Wechselprotest ist ein Dokument, mit dem von einem Notar oder Gerichtsvollzieher beurkundet wird, dass der betreffende Wechsel zum Fälligkeitszeitpunkt erfolglos zur Annahme oder zur Zahlung am Zahlungsort vorgelegt wurde. Der Wechselprotest… …   Deutsch Wikipedia

  • Wechselprotest — 1. Begriff: Amtliche Beurkundung bes. der Nichtannahme oder Nichtzahlung eines ⇡ Wechsels; schafft die Voraussetzungen für den ⇡ Rückgriff gegen die Wechselverpflichteten. 2. Zuständig sind Protestpersonen, d.h. Notare oder Gerichtsbeamte (Art.… …   Lexikon der Economics

  • Notadresse — Vermerk auf ⇡ Wechseln, „im Fall der Not bei ...“, unter Angabe der Adresse desjenigen, der beim Notleidendwerden eines Wechsels für den bezeichneten Wechselverpflichteten eintreten soll, um den ⇡ Rückgriff mangels Annahme oder mangels Zahlung zu …   Lexikon der Economics

  • Scheck — Der Scheck (auch Check, Cheque) ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung eines Kunden eines Kreditinstituts an seine Bank (Bezogener) enthält, an einen Dritten (Begünstigter, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem… …   Deutsch Wikipedia

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